Verrückt nach Hochzeit bekennt sich zum Codex der GermanWedding Blogs

Bogger-Codex der German Wedding Blogs

1. Ziele

(1) German Wedding Blogs ist ein Netzwerk von Blogger, die regelmäßig über Hochzeiten berichten und Brautpaaren Inspiration liefern. Jeder hat dabei seine eigene Sicht auf die Dinge und seine persönlichen Vorlieben.

(2) German Wedding Blogger schätzen den offenen Austausch untereinander, denn „bloggen ist das Gegenteil von für sich behalten“. Wir unterstützen uns, haben Spaß an Zusammenarbeit und Fairness. Unser Ziel ist es gemeinsam zu wachsen.

(3) Uns gemeinsam ist der Wunsch nach einem wirtschaftlichen Fundament für unsere Blogs. Dieser gemeinsame Codex steckt unseren Weg ab im Spannungsfeld von Leser-,  Unternehmens- und eigenen wirtschaftlichen Interessen.

2. Definition

(1) Unsere Blogs haben eine klare Botschaft: Wie können Paare ihre Hochzeit abseits von Röschenkitsch und Plastikherzchen individuell gestalten. Darauf konzentrieren sich unsere Beiträge. Off-Topic-Posts bleiben die Ausnahme.

(2) Wir erscheinen mindestens einmal wöchentlich mit einem Beitrag zum Thema Hochzeit.

(3) Blogs, die diese Definition nicht einhalten, werden aus dem Netzwerk ausgeschlossen.

3. Redaktionelle Inhalte

(1) Blogs leben von der Persönlichkeit und subjektiven Sicht der Autoren.  Glaubwürdigkeit und Individualität sind unser höchstes Gut.

(2) Wir berichten stets wahrheitsgemäß. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

(3) Redaktionelle Veröffentlichungen dürfen nicht durch wirtschaftliche Interessen der Blogger beeinflusst werden. Wir sagen stets unsere ehrliche Meinung.

(4) Unsere Meinungsfreiheit findet ihre Grenze in der Ehre des Menschen: Es widerspricht unserer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen. Wir verzichten darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen und verpflichten uns, niemanden wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe zu diskriminiert.

(5) Wir respektieren die geltenden Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Insbesondere Fotografen haben einen Anspruch, als Urheber genannt zu werden und von der Veröffentlichung Kenntnis zu erlangen.

4. Werbung

(1) Blogs brauchen eine wirtschaftliche Grundlage, um unabhängig berichten zu können. Werbung in Form von Kooperationen mit Unternehmen, Banner und andere werbliche Formaten sind legitime Mittel dazu.

(2) Jeder Beitrag, für den der Blogger eine Gegenleistung für sich persönlich erhält, gilt als Werbung.

(3) Wir achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Jede Werbung kennzeichnen wir zu Beginn deutlich.

(4) Wir vereinbaren mit Partnern klar und deutlich Ziele, Umfang und Grenzen der Kooperation. Dazu gehört es insbesondere, Kooperationspartner darüber zu informieren, dass unsere unabhängige Meinung nicht disponibel und unabhängig von der Gegenleistung bleibt.

5. Verlosungen

(1) Verlosungen sind für Unternehmen einer Form der Promotion und verfolgen werbliche Zwecke. Wir betrachten sie deshalb als Werbeform und verlangen eine Gegenleistung.

(2) Wir kennzeichnen Verlosungen zu Beginn deutlich und informieren unsere Leser im über die Teilnahmebedingungen.

(3) Bei Verlosungen klären wir vorab die Erwartungen des Verlosenden und vereinbaren eine Gegenleistung.

(4) Wir achten die informationelle Selbstbestimmung unserer Leser. In den Teilnahmebedingungen informieren wir  unsere Leser darüber, dass ihre E-Mail-Adresse des Gewinners an den Verlosungspartner weitergegeben wird. Mit dem Verlosungspartner vereinbaren wir, dass die Adresse des Gewinners nur einmalig zum Zwecke des Versands des Gewinnes genutzt und nicht gespeichert wird.

6. Einladungen und Unterstützung

(1) Unterstützungen etwa durch Einladungen zu Veranstaltungen und Pressereisen oder die Zusendung von Mustern sind keine Vergütung unserer Leistung. Sie geben uns erst die Möglichkeit, unsere redaktionelle Aufgabe auszuüben. Beiträge, die mit Unterstützung entstehen sind keine Werbung. Unsere journalistische Freiheit bleibt von jeder Unterstützung/Einladung unangetastet.

(2) Wir informieren unsere Leser, wenn Inhalte mit einer Unterstützung entstanden sind.

(3) Wir  klären vorab die Erwartungen des Unterstützenden und informieren ihn über unsere redaktionelle Freiheit.

(4) Sollten im Zuge einer Zusammenarbeit Unstimmigkeiten oder Komplikationen auftreten, suchen wir zuerst den persönlichen Kontakt zum Kooperationspartner zur Klärung und Lösung des Sachverhalts. Im Ausnahmefall behalten wir uns bei triftigen Gründen vor nicht zu berichten und informieren den Einladenden über die Gründe.

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